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Mit der Aktion „10.000 Perspektiven“ möchte das Landesarbeitsministerium einen Anreiz setzen, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Es stellt Einarbeitungspauschalen in Höhe von 1.500 Euro pro neu eingestellter Person in Aussicht. Die einmalige Pauschale wird für die sozialversicherungspflichtige Einstellung von Menschen gewährt, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder langzeitarbeitslos waren.

Unternehmen können die Einarbeitungspauschale sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragen – wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht. Die Neueinstellung der Person darf erst ab dem 01.09.2021 erfolgt sein. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen – spätestens bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Informationen zur Aktion sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Mit der Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.

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Foto: Dieter Schütz / pixelio.de