14. Januar 2014
Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen, Urteil vom 3. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12) hat entschieden, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (BEM) auch die private Lebensführung eines Arbeitnehmers umfassen kann.
Es sei unzureichend, wenn der Arbeitgeber bei einem häufig erkrankten
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